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AGB

Westallgäuer Flugschule & Allgäuer Flugschule
AGB

Unsere Flugausbildung erfolgt auf der Grundlage folgender allgemeiner
Geschäftsbedingungen (AGB):

1.Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten für alle Angebote der Westallgäuer Flugschule und Allgäuer Flugschule.

2.Teilnehmer
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch
gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine
Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser
Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche
Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung
beider Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen. Schüler unter 14
Jahren können leider nicht teilnehmen. Diese Kursbedingungen sind auch im Internet
einsehbar. Die Kursteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die AGB an.

3.Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung kann über das Anmeldeformular, per E-Mail, per Post oder per
Fax erfolgen. Hierzu ist das Anmeldeformular zu verwenden, es kann per Fax,
Post oder Mail angefordert werden. Eine Vorabreservierung ist auch telefonisch
möglich. Mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung für den
Teilnehmer und für unsere Flugschulen verbindlich. Zusammen mit der Anmeldebestätigung bzw. zu Kursbeginn übergeben wir die Rechnung, die per Überweisung auf das entsprechende
Konto zu leisten ist. Ein Schnupperkurs wird bei einer Teilnahme an einem
weiterführenden Kurs innerhalb von 3 Monaten voll angerechnet.

4.Rücktritt durch den Teilnehmer
Veranstaltungen können bis 10 Tage vor Reise-/Kursbeginn storniert werden.
Dabei entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR pro Person.
Danach ist die volle Kursgebühr fällig. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung im
Ausland kommt der Teilnehmer selbst in voller Höhe für die Stornierungskosten
der Fluggesellschaft sowie der gebuchten Unterkunft auf. (z.B. La Palma, Lanzarote,
Südafrika, Griechenland). Für diese Veranstaltungen empfehlen wir den Abschluss einer
Reiserücktrittkostenversicherung. Stornierungen durch Teilnehmer haben aus
Gründen der Beweisführung schriftlich vorgenommen zu werden und werden erst
mit schriftlicher Bestätigung gültig.

5.Umbuchung durch den Teilnehmer
Schulungen können bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenfrei
umgebucht werden. Voraussetzung hierfür ist, das die Kursgebühr bereits
bezahlt wurde. Das Guthaben bleibt bestehen und kann innerhalb eines Jahres
bei erneuter Buchung des gleichen Kurses voll angerechnet werden. Innerhalb
der letzten 10 Tage vor Kursbeginn kann der Kurs gegen eine
Bearbeitungsgebühr von 100 € umgebucht werden. Ab 3 Tage vor Kursbeginn ist
für eine Umbuchung 50 Prozent der Kursgebühr fällig, mindestens jedoch 100 €.
Umbuchungen durch Teilnehmer haben aus Gründen der Beweisführung
schriftlich vorgenommen zu werden und werden erst mit schriftlicher Bestätigung gültig.

6.Rücktritt durch die Westallgäuer Flugschule bzw. Allgäuer Flugschule
Im Falle einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, eine
Veranstaltung spätestens 4 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Bereits geleistete
Zahlungen werden den Teilnehmern erstattet. Weitere Ansprüche aus der
Absage sind in diesen Fällen ausgeschlossen. In seltenen Fällen behalten
wir uns eine Standort Verlegung vor.

7.Wettergarantie
Sollten im Kombikurs keine 15 Höhenflüge, oder in der Höhenflugschulung keine 25 Höhenflüge
durchgeführt werden, können diese innerhalb von 12 Monaten zu einem späteren Kurstermin,
nach vorheriger Anmeldung, ohne weitere Kursgebühren nachgeholt werden.
Dies beinhaltet die Wettergarantie. Sollten Wir einen Kurs aufgrund
von höherer Gewalt (Wetter) verschieben müssen, bleibt das Guthaben in vollem
Umfang bestehen und kann innerhalb von 12 Monaten auf die gleiche
Veranstaltung angerechnet werden. Für Inhaber der A-Lizenz erfolgt die
Teilnahme an den Flugschul Fortbildungen und den Flugschul Urlaubsreisen
diesbezüglich auf eigenes Risiko. Es obliegt dem Kursleiter, den Flugbetrieb
abhängig von den Wetterbedingungen jederzeit abzuändern oder einzustellen.

8.Kompetenzen
Den Anweisungen des Flugschulpersonals und deren Erfüllungsgehilfen ist
unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, sind sie ausdrücklich
dazu berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme
auszuschließen.

9.Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch
stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine teilweise
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.

10.Preisänderungen
Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand
und enthalten die jeweilige Mehrwertsteuer. Der Veranstalter behält sich vor, den
im Kurs-/Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse entsprechend zu
ändern.

11.Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde eine Veranstaltung oder einzelne Veranstaltungsleistungen,
die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die
ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch
auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

12.Kursziel in der Ausbildung
Das Kursziel einer Schnupperkursveranstaltung gilt mit dem ersten „Alleinflug“
als erreicht. Die Ausbildungsleistung zum A-Schein ist mit dem Vollenden des
40. Fluges abgegolten.

13.Haftungs-Ausschluss
Die Haftung der Flugschulen, ihrer Fluglehrer, Assistenten und
ihres Personals für Schäden des Flugschülers, die in Folge einfacher
Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt
unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des
Schadens. Die Schulung der Flugschule zum Gleitschirm-Luftfahrerschein verläuft nach höchstem Sicherheitsstand. Zur Minimierung dieses Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfehlen wir hohes, festes, knöchelstützendes Schuhwerk.

14.Versicherung
Die Fluggeräte der Flugschulen sind haftpflichtversichert. Die entsprechende Prämie ist
bereits in der Kursgebühr enthalten.

15.Schäden
Beschädigungen flugschuleigener Ausrüstungen sind vom Teilnehmer zu tragen.
Die Flugschule übernimmt diese Kosten nur bei Schäden während der 4tägigen
Grundausbildung, soweit die Schäden nicht auf einer grob schuldhaften
Nichtbefolgung von Anweisungen des Flugschulpersonals beruhen.

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